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Verkehrsrecht / Straßenverkehrsrecht

Verkehrsrecht / Straßenverkehrsrecht

Fast jeder von uns war schon einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt oder fiel durch eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr auf. Und fast jeder von uns weiß daher, wie beschwerlich und groß der Aufwand der Unfallregulierung sein kann, ganz zu schweigen von der vielen kostbaren Zeit, die in solchen Regulierungsverfahren beansprucht wird.

Ich erlebe immer wieder, dass viele Mandanten aber auch viele Anwälte die Komplexität und gerade auch die Möglichkeiten im Verkehrsrecht unterschätzen. Daher wird das Rechtsgebiet Verkehrsrecht von vielen Anwälten quasi als „Nebengebiet“ mit angeboten.

Seit 2007 bin ich im Bereich des Verkehrsrechts tätig und seit 2011 Fachanwältin für Verkehrsrecht und vertrete Sie mit hoher Kompetenz in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Daher kann ich Ihnen nur empfehlen:

„Nehmen Sie sich für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche und für die Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.“

Denn gerade im Verkehrsrecht ist absolutes Expertenwissen notwendig, wenn Ihre Belange optimal vertreten werden sollen. Durch meine regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen ist eine hohe Qualität und Aktualität Ihrer Rechtsvertretung möglich.

Denn eines hat mir die Erfahrung gezeigt:

Durch einen kompetenten Verkehrsanwalt vertretene Unfallgeschädigte, erzielen i.d.R. einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Ich als Fachanwältin habe meine Spezialexpertise über eine intensive Weiterbildung, eine schriftliche Prüfung und den Nachweis einer Vielzahl von Fällen und Gerichtsverhandlungen im jeweiligen Rechtsgebiet unter Beweis gestellt. Der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ wird von der jeweiligen Anwaltskammer verliehen.

Ich bin in Sachen Abwicklung eines Verkehrsunfalls stets unterstützend an Ihrer Seite und mache sowohl ihre materiellen Schadensersatzansprüche:

  • Reparaturkosten
  • Fahrzeugschaden
  • Sachverständigenkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Heilbehandlungskosten
  • Pflege- und Rentenleistungenals auch Ihre immateriellen Schadensersatzansprüche:
  • Schmerzensgeld
  • Schmerzensgeldrentegegenüber dem Unfallverursacher und seiner Haftpflichtversicherung geltend.

Falls sich Schadensersatzansprüche gegen Sie richten, wehre ich diese ab und vertrete Sie auf Wunsch mit Ihrem Kaskoversicherer.

Schwerpunktmäßig sind wir in folgenden Bereichen tätig:

Verkehrszivilrecht:

  • Unfallschadenregulierung
    (insbesondere Geltendmachung aus Verkehrsunfällen resultierender Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche)

Ordnungswidrigkeitenrecht:

Abwehr von Bußgeldbescheiden z.B. bei:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlicht- und Abstandsverstoß
  • Benutzung Mobiltelefon
  • Alkohol am Steuer
  • Verletzung der Vorfahrt
  • Fehler beim Abbiegen oder Wenden

Verkehrsstrafrecht:

Verteidigung in Strafsachen z.B. bei

  • Trunkenheit oder (Drogen-)Rausch im Verkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

Verkehrsverwaltungsrecht:

  • Fahrtenbuchauflage
  • Fahrerlaubnis und MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung)
  • Führerschein auf Probe
  • Begleitendes Fahren

 

Meine Erfahrung ist Ihr Nutzen.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Entweder per Telefon unter: 0711 – 263 590 92 ober schreiben Sie mir eine E-Mail an: info@kanzlei-schneble.de