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Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht

Die Fachrichtung allgemeines Zivilrecht umfasst alle Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln.

Es wird daher auch als Privatrecht bezeichnet und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen von Bürgern und Unternehmen.

In Deutschland wird das Recht in drei große Rechtsgebiete aufgeteilt: In das öffentliche Recht, das Strafrecht und das Zivilrecht.

Das Zivilrecht findet Anwendung bei Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Eine Differenzierung innerhalb des Zivilrechts kann je nach Regelungsgegenstand z.B. weiter wie folgt vorgenommen werden:

Wird der Kauf von Gegenständen oder Rechten geregelt, spricht man vom „Kaufrecht“, bei der Vermietung von Dingen, vom “Mietrecht“, bei Regelungen familiärer Angelegenheiten vom “Familienrecht“ und bei Todesfällen vom “Erbrecht“. Das Zivilrecht umfasst dies alles, da keine Beteiligung des Staates vorliegt.

Die Anwaltskanzlei Schneble-Morof vertritt und berät seit Jahren erfolgreich Unternehmen und Privatpersonen auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts. Grundlage hierfür ist das BGB (bürgerliches Gesetzbuch).

 

Was genau bedeutet “Allgemeines Zivilrecht“?

Unter dem Begriff “Allgemeines Zivilrecht“ versteht man die Regelungen, die autonom von dem speziellen Regelungsgegenstand die allgemeinen Grundsätze des Zivilrechtes festlegen und daher grundsätzlich auch im Familienrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Nachbarschaftsrecht, Verbraucherschutzrecht, Reiserecht, etc. zu beachten sind.

Als Ihre Anwaltskanzlei für Zivilrecht in Stuttgart beraten wir Sie fundiert und sachkundig zu sämtlichen Fragen und Problemstellungen, die zum Themenkomplex des allgemeinen Zivilrechts gehören.

Im allgemeinen Zivilrecht sind wir für Sie u.a. in den nachfolgenden Bereichen tätig:

  • Überprüfung, Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Kaufvertrag oder Werkvertrag
  • schuldrechtliche oder deliktische Haftung (Schadensersatz)
  • allgemeines Schuldrecht (z.B. Rücktritt, Anfechtung, Abtretung, Aufrechnung, Kündigung)
  • besonderes Schuldrecht (z.B. Schenkung, Leihe)
  • Ausarbeitung und Erstellung von Vertragsentwürfen
  • Fragen rund um die Verjährung von Ansprüchen
  • Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Prüfung und Geltendmachung vertraglicher Gewährleistungsansprüche (Gewährleistung)
  • Forderungseinzug (Inkasso)

 

Meine Erfahrung ist Ihr Nutzen.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Entweder per Telefon unter: 0711 – 263 590 92 ober schreiben Sie mir eine E-Mail an: info@kanzlei-schneble.de