Skip to main content
 

Forderungsinkasso / Zwangsvollstreckung

Forderungsinkasso / Zwangsvollstreckung

Die Anwaltskanzlei Schneble-Morof ist seit mehr als 15 Jahren im Bereich des Forderungsmanagements tätig.
Neben internationalen Unternehmen vertritt die Kanzlei auch zahlreiche kleinere und mittelständische Betriebe.

Die Tätigkeit der Kanzlei Schneble-Morof im Bereich des Forderungsmanagements / Zwangsvollstreckung erfasst neben der außergerichtlichen Beitreibung offener Forderungen das anschließende Mahnverfahren sowie Vertretung im streitigen Verfahren vor Gericht, sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des säumigen Schuldners sowie bei Insolvenz des Schuldners die anschließende Wahrnehmung des Gläubigerinteresses im Insolvenzverfahren.
Hierbei übernehmen wir selbstverständlich die Überwachung des Zahlungsverkehrs und leiten beigetriebene Gelder unverzüglich an Sie weiter.

Insbesondere für Firmen besteht die Möglichkeit, Teile des Mahnwesens oder das komplette Forderungsmanagement und die Beitreibung von Forderungen an unsere Kanzlei abzugeben, was in der Regel eine deutlich effektivere und kostengünstigere Alternative zum firmeninternen Mahnwesen darstellt. Gerade das Einschalten eines kompetenten Anwaltes in die Kommunikation mit dem Schuldner beschleunigt das Verfahren wesentlich und trägt zu einer zügigen Begleichung der Außenstände bei.

Die konkrete Vorgehensweise wird zwischen unserer Kanzlei und den Mandanten individuell vereinbart. Die anfallenden Kosten werden stets mit unseren Mandanten abgestimmt und bleiben daher für unsere Mandanten transparent. Vor Mandatserteilung informieren wir unsere Mandanten selbstverständlich über alle zu erwartenden Kosten und im Falle eines streitigen Verfahrens über das Kostenrisiko.

 

Meine Erfahrung ist Ihr Nutzen.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Entweder per Telefon unter: 0711 – 263 590 92 ober schreiben Sie mir eine E-Mail an: info@kanzlei-schneble.de