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Weiterführende nützliche Informationen für Rechtssuchende finden Sie auf der Seite "Kosten und Links".


Von vielen Mandanten und auch von vielen Anwälten werden die Komplexität und gerade auch die Möglichkeiten im Verkehrsrecht unterschätzt. Daher wird das Rechtsgebiet Verkehrsrecht von vielen Anwälten quasi als "Nebengebiet" mit angeboten.

Gerade im Verkehrsrecht ist aber absolutes Expertenwissen notwendig, wenn Ihre Belange optimal vertreten werden sollen. Daher ist meine Kanzlei schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht und den dazugehörigen Rechtsgebieten tätig.


Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sichert aktuelles Know-how und QualitätMeine Kanzlei ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des deutschen Anwaltverein. Damit sind wir ständig über die neuesten Rechtsprechungen und Lösungsmöglichkeiten für Ihre Fragestellungen informiert.

Für viele Fragestellungen gibt es eine Lösung, die nur ein kompetenter Berater kennen kann!

Falls Sie Verkehrsregeln missachtet haben, ein Führerscheinentzug, ein Fahrverbot, die MPU oder ähnliches droht, ist es wichtig für Sie, einen kompetenten und erfahrenen Partner an der Seite zu haben, der Ihnen weiterhelfen kann.

Sind Sie zum Beispiel geblitzt worden? Nur zwei Hinweise: Foto ist nicht gleich Foto, denn dort gibt es relevante Kennzeichen, die auf dem Foto erkennbar sein müssen. Auch eine juristisch korrekte Prüfung der Einstellungen des Blitzgerätes kann in manchen Fällen schon zu vorteilhaften Ergebnissen führen.

Auch wenn Sie mit Alkohol oder Drogen am Steuer gefasst wurden, ist es wichtig, richtig zu reagieren.

Meine Kanzlei übernimmt für Sie gerne die Vertretung im Straf- bzw. Bußgeldverfahren.

Viele Informationen für "Verkehrssünder", zu Bußgeldern etc. finden Sie hier:

Aktueller Bußgeldkataolg: www.verkehrsanwälte.de

oder: www.neelix.de.

Das Kraftfahrtbundesamt informiert hier über "Punkte" und deren Folgen, aber auch über den Punkteabbau etc..


Nicht im Geringsten ist beim Verkehrsunfall alles so eindeutig, wie es dem Laien scheint.

Beispiel:

Die unbekannten Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall:

Häufig wird nach einem Verkehrsunfall der Schaden und der daraus resultierende Schadenersatzanspruch direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung reguliert, ohne zuvor einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dabei werden immer wieder ersatzpflichtige Schadenspositionen mangels Kenntnis nicht geltend gemacht, zur Freude der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Deshalb sollten Sie sich vor einer Schadensabrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung von einem Anwalt beraten lassen, um sämtliche Ihnen zustehende Schadenspositionen geltend machen zu können. Vor allem umfasst der Schadensersatzanspruch auch die entstehenden Rechtsanwaltskosten.

Beispiel:

Ein von vielen nicht gekannter, aber nach einem Verkehrsunfall zu ersetzender Vermögensschaden ist der nach der Reparatur vielfach verbleibende merkantile Minderwert. Der merkantile Minderwert beruht darauf, dass ein Kfz, das Unfallschäden von einigem Gewicht erlitten hat, im Verkehr in der Regel trotz ordnungsgemäßer Reparatur geringer bewertet wird als ein unfallfreies Fahrzeug.

Gerade auch bei Auffahrunfällen ist z.B. die Frage des Schmerzensgeldes u.a. beim HWS (Halswirbelsyndrom) umstritten:

Gerichtlich wurde für einen Schmerzensgeldanspruch entschieden, wenn der medizinische Befund mehr als "nur" ein Schleudertrauma umfasst. Insbesondere schlagen bei der Bezifferung des Schmerzensgeldbetrages hier Dauer einer Arbeitsunfähigkeit bzw. Grad einer Arbeitsbeeinträchtigung sowie die Häufigkeit und Dauer der Arztbesuche zu Buche.

Beispiele
AG München 19.1.1990 200 DM Schmerzensgeld HWS-Syndrom, zweimalige Arztbehandlung, geminderte Erwerbsfähigkeit über 4 Wochen.
LG Wiesbaden 28.1.1991 300 DM Schmerzensgeld HWS-Syndrom, 2 Tage Arbeitsunfähigkeit, mehrfache Behandlung.

Wichtig ist zu wissen, welche Ansprüche Sie geltend machen können bzw. wie Sie mit evtl. auf Sie zukommenden Forderungen umgehen. Außerdem kann eine zunächst einfach wirkende Schadensabwicklung recht kompliziert werden.

Sie können die komplette Schadenregulierung getrost in die Hände meiner Kanzlei geben, so dass Sie damit so wenig wie möglich Aufwand haben.

Zur möglichst einfachen und unkomplizierten Schadenregulierung rufen Sie einfach an. Sobald wir die wichtigsten Infromationen haben, können wir für Sie tätig werden und erledigen alles weitere für Sie.



Die Tätigkeit der Kanzlei im Bereich der Zwangsvollstreckung erfasst neben der Beitreibung offener Forderungen im Mahnverfahren, sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des säumigen Schuldners.

Insbesondere für Firmen ist die Möglichkeit, Teile des Mahnwesens oder das komplette Forderungsmanagement und die Beitreibung von Forderungen an meine Kanzlei outzusourcen eine interessante Alternative.

Für Firmen ist das Outsourcing des Mahnwesens ist in der Regel die deutlich effektivere und kostengünstigere Alternative zum firmeneigenen Mahnwesen sein. 

Gerade das Einschalten eines kompetenten Anwaltes in die Kommunikation mit dem Schuldner beschleunigt das Verfahren wesentlich und trägt zu einer zügigen Begleichung der Außenstände bei.

Von außergerichtlichen Anschreiben über das Einleiten des Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung bis hin zur Verwaltung der Zahlungen übernimt meines Kanzlei den kompletten Vorgang oder Teile daraus für Sie.

Der Prozess der und die konkrete Vorgehensweise werden zwischen Ihrem Haus und meiner Kanzlei individuell vereinbart.

Genauso erhalten Sie bei mir Rat und Hilfe, wenn Ihnen eine ungerechtfertigte Zwangsvollstreckung droht.



Sie kennen sicherlich die leidigen Mietstreitigkeiten: Als Mieter wollen Sie z.B. die Mieterhöhung nicht akzeptieren, notwendige Reparaturen auf Kosten des Vermieters durchführen lassen, eine Kündigung des Vermieters nicht hinnehmen bzw. selbst vorzeitig den Mietvertrag kündigen oder eine Mietminderung geltend machen. Häufig ergeben sich auch Fragen bei Nebenkostenabrechnungen etc.

Als Vermieter möchten Sie z.B. Eigenbedarf an der vermieteten Wohnung geltend machen, sind mit Tierhaltung nicht einverstanden oder Ihr Mieter bezahlt die Miete nicht, weigert sich trotz Kündigung auszuziehen bzw. ist zwar ausgezogen, hat jedoch die Wohnung in nicht vertragsgemäßem Zustand hinterlassen. Gerade auch bei Räumungsklagen entsteht oft Beratungsbedarf 


Dies sind nur einige von vielen Fragen, die sich stellen können. Ich berate und vertrete Sie sowohl als Mieter oder Vermieter von gewerblich und privat genutzten Immobilien. 

Hier einige Beispiele zum Thema Mietminderung:

Mangel:Mietminderung:
Abstellkammer Schimmel an Außenwand==> 10 % AG SteinfurtWM 1977, 256
Balkon nicht nutzbar==> 3 % LG Berlin MM 1986 Nr. 9, 27
Baulärm in Neubaugebiet==> 25 % AG Darmstadt WM 1984, 245 
Dusche nicht nutzbar==> 1/6 AG Köln WM 1987,271
Fenster mangelhaft==> 20 % LG Berlin WM 1994, 464
Fliesenfugen herausgebrochen==> 2 % LG Berlin GE 1996, 471
Gaststättenlärm bis nach 1.00 Uhr==> 37 % AG Rheine WM 1985, 260 
Klopfgeräusche in Zentralheizung==> 17 % LG Darmstadt WM 1980, 52
Küchenspüle undicht==> 5% LG Berlin GE 1996, 471
Nebenräume nicht nutzbar ==> 20 % LG Köln WM 1993, 670
Parkplatz durch Falschparker besetzt==> 100 % der Stellplatzmiete LG Köln WM 76, 29
Ratten im Hof==> 10 % AG Aachen WM 2000, 379
Rollläden schwergängig==> 5 % AG Warendorf WM 2000, 379
Schimmelbefall in allen Räumen in Neubau==> 75 % LG Köln 9 S 25/2000
Verwahrlosung des Hauses==> 5 % AG Kiel WM 1991, 343
Wände feucht, Nutzung eingeschränkt==> 50 % LG Berlin GE 1991, 573
Zugluft ==> 20% LG Kassel WM 1988, 108Welche Schritte muss ich noch am Urlaubsort unternehmen?ann ich selbst Abhilfe bei Reisemängeln schaffen?



Egal, was Sie kaufen oder verkaufen, es können hierbei eine Vielzahl von Problemen auftreten. Ich berate Sie nicht nur als Käufer und Verkäufer hinsichtlich der Vertragsgestaltung, sondern überprüfe u.a. auch gerne das Bestehen eventueller Schadenersatz- und Minderungsansprüche oder Rücktrittsmöglichkeiten. Dasselbe gilt, wenn Sie z.B. einen Handwerker beauftragt haben und dieser nicht zu Ihrer Zufriedenheit gearbeitet hat oder Sie sich als Handwerker einem Anspruch Ihres Auftraggebers ausgesetzt sehen.


Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens. Als solche wird sie auch heute noch oft als Wahrzeichen für die Justiz verwendet.Justitia wird meist als Frau mit verbundenen Augen dargestellt, die in einer Hand eine Waage, in der anderen das Richtschwert hält. Dies soll verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältige Abwägung der Sachlage (Waage) gesprochen und schließlich mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.


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